Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen sind grundlegender Bestandteil unserer Vermiet -und Verkaufsangebote.

1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, zwischenzeitlicher Verkauf/Vermietung vorbehalten.

2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist derjenige, der unser Angebot einem Dritten zugänglich gemacht hat, uns gegenüber zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet.

3. Ist dem Empfänger das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er uns dieses unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen.

4. Die Firma Steppan & Co. ist berechtigt, für beide Seiten gegen Entgelt tätig zu werden.

5. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung ist im Exposé angegeben. Ansonsten gilt die ortsübliche Provision gem.
§ 653, Abs. II BGB.

6. Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot der Firma Steppan & Co. abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch besteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Erbbaurecht statt Kauf, sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines beurkundungspflichtigen Vertrages bzw. bei schriftlicher Ausfertigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösbarer Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktritt-Vorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Provisionshöhe beträgt (wenn nicht anders ausgewiesen) bei Mietverträgen über Wohnraum zwei Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Gewerbemietverträgen drei Brutto-Monatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Und bei Kaufverträgen 6,25% des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer, welche vom Erwerber zu zahlen sind.

Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag, mit Ausnahme der Provisions-Verpflichtung, sind gegenüber dem Vertragspartner ohne unsere Einschaltung zu erfüllen.

7. Erfüllung und Gerichtsstand ist Hamburg.

Steppan & Co. Immobilien GmbH
Geschäftsführerin: Sonja Steppan
HR B 67 191
Nienkamp 20
22453 Hamburg
Tel.: 040 - 41 33 93 26
Fax: 040 - 41 33 93 27
Bankverbindung: Commerzbank BLZ 200 400 00, Konto- Nr. 82 80 109, 
IBAN- Nr.: DE37 2004 0000 0828 0109 00, BiC: COBADEFFXXX

Datenschutz:
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"Ärgern ist Energieverschwendung." Curt Goetz
Steppan & Co. Immobilien GmbH

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